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Goldenes Visum - " Golden Visa"
Ab dem 8. Oktober 2012 können Nationalbürger von Drittstaaten eine Aufenthaltserlaubnis in Portugal zu Investitionszwecken, allgemein als „Goldenes Visum“ bezeichnet, beantragen, bzw. sich dafür bewerben.
Aufenthaltserlaubnis in Portugal für Investitionszwecken (ARI)
Das „Goldene Visum“ oder ARI (Aufenthaltserlaubnis in Portugal zu Investitionszwecken) ist eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis, die für alle Bürger außerhalb der Europäischen Union bestimmt ist (Inhaber von gültigen Schengen-Visa oder von visabefreiten Begünstigten), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere die Anforderungen bezüglich Investition, Immobilienerwerb und/oder Arbeitsbeschaffung. Mit diesem Visum müssen die jeweiligen Personen kein Kurzzeitvisum mehr bei der Einreise ins nationale Gebiet vorzeigen. Die Inhaber dieses Visums haben das Recht auf Familienzusammenkunft und können Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis und zu einem dauernden Beschäftigungsverhältnis sowie zur portugiesischen Staatsangehörigkeit erhalten, gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, sowie frei im Schengen-Raum (in 26 Ländern der EU) reisen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für fünf Jahre erteilt, in denen aber die Anforderungen der Genehmigung weiterhin erfüllt werden müssen. Während der Gültigkeit der Erlaubnis müssen auch kurze Aufenthalte im nationalen Gebiet nachgewiesen werden. Die Erlaubnis kann für jeweils zwei Jahre verlängert werden, sofern die Voraussetzung der Erteilung erfüllt werden. Unabhängig davon, kann der Inhaber später die permanente Aufenthaltserlaubnis und/oder die portugiesische Nationalität beantragen.
Es gibt mehrere Voraussetzungen für die Ausstellung des Goldenen Visums, aber die Antragsteller müssen zumindest eine der drei Anforderungen erfüllen:
- Investition oder Überweisung von Kapital im Betrag von oder höher als eine Million Euro;
- Schaffung und Erhaltung einer bestimmten Anzahl an Arbeitsplätzen (mindestens 10);
- Immobilienerwerb in Betrag von oder höher als 500.000 Euro
Dokumente vorlege : |
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Besuchen Sie die offizielle Website der Ausländer- und Zollbehörde (Serviços de Estrangeiros e fronteiras), um den Antrag online zu stellen oder weitere Informationen zu erhalten.
Für weitere Klarstellungen sehen Sie die folgenden Gesetzesdekrete ein:
• Gesetz 29/2012 vom 9. August - Lei de Estrangeiros (Ausländergesetz)
• Beschluss des portugiesischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (MNE - Ministério dos Negócios Estrangeiros) /Innenministeriums (MAI - Ministério da Administração Interna) Nr. 11820-A/2012 vom 4. September - Regime ARI
• Beschluss des portugiesischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (MNE) /Innenministeriums (MAI) Nr. 1661-A/2013 vom 28. Januar - Regime ARI
• Erlass Nr. 305-A/2012 vom 4. Oktober – Gebühren ARI
Für weitere Angaben gehen Sie zu den Websites:
- Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten ( Ministério dos Negócios Estrangeiros): www.secomunidades.pt
- Ausländer- und Zollbehörde ( Serviço de Estrangeiros e Fronteiras): www.sef.pt
- AICEP - Portugal Global: http://www.portugalglobal.pt/PT/Paginas/home.aspx